FÖRDERUNGEN
Förderungen für die 24 Stunden-Betreuung
Familien, die eine selbstständige 24-Stunden-Betreuungskraft beschäftigen, können eine staatliche Förderung von bis zu 800 Euro pro Monat erhalten. Diese finanzielle Unterstützung wird vom Sozialministeriumservice gewährt und soll die laufenden Betreuungskosten spürbar entlasten.
Offizielle Informationsseite: sozialministeriumservice.gv.at – 24-Stunden-Betreuung
Voraussetzungen für die Förderung
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Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3
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Die Betreuung findet im eigenen Haushalt der pflegebedürftigen Person statt
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Beschäftigung einer selbstständigen Personenbetreuerin mit gültigem österreichischem Gewerbeschein
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Das monatliche Nettoeinkommen der zu betreuenden Person darf 2.500 Euro nicht überschreiten
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Die Betreuung erfolgt über eine ordnungsgemäß registrierte Vermittlungsagentur (z. B. MeinePflege24 OG)
Antragstellung – Ablauf
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Wir unterstützen die Familien bei der Vorbereitung und Einreichung des Förderantrags.
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Der Antrag wird anschließend beim zuständigen Sozialministeriumservice eingereicht.
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Benötigte Unterlagen sind unter anderem: Pflegegeldbescheid, Betreuungsvertrag, Gewerbeschein und SVS-Nachweis der Betreuungskraft
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Nach Prüfung wird die Förderung monatlich direkt an die Familie ausbezahlt.
Unterstützung durch MeinePflege24
Die Beratung und Unterstützung bei der Förderabwicklung ist Teil unserer umfassenden Betreuungsvorbereitung. So stellen wir sicher, dass Familien alle Fördermöglichkeiten optimal nutzen und die finanzielle Entlastung schnell und unkompliziert erhalten.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Sozialministeriumservice.
